Inklusionsbetreuung

Rechtlicher Rahmen

Keinem Kind wird in Niedersachsen der Zugang zu einer bestimmten Schule oder Schulform aufgrund einer Einschränkung oder Behinderung verwehrt. So sieht es auch Artikel 24 („Bildung“) der UN-Behindertenrechtskonvention vor, der Menschen mit einer Behinderung den diskriminierungsfreien Zugang zum Bildungssystem garantiert. Nach §4 des Niedersächsischen Schulgesetzes ist daher jede Schule eine inklusive Schule. Dies gilt unabhängig von Art und Grad der Behinderung. Dies bringt natürlich besondere Herausforderungen für die Schulen mit sich, denen alle Beteiligten im Alltag begegnen und ihnen Rechnung tragen müssen. Daher gibt es am Gymnasium Lilienthal mit Frau Hiort, Frau Dinklage-Pals und Frau Hüfner drei inklusionserfahrene und geschulte Lehrkräfte, die Eltern, Schülerinnen und Schüler und die Klassenteams beraten und unterstützen.

Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit nicht zieldifferent beschulten Förderbedarfen

Frau Dinklage-Pals ist am Gymnasium Lilienthal zuständig für die Beratung und Betreuung in den Bereichen Förderbedarf Emotional/Sozial (kurz: ES, betrifft u.a. Autismus-Spektrum-Störung), Körperlich/Motorisch (kurz: KM), Hören (kurz: H) und Sehen (kurz: S). Zu ihren Aufgaben gehört es, Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und das jeweilige Klassenkollegium zu beraten, um mögliche Nachteile der Schülerinnen und Schüler auszugleichen und die besonderen Herausforderungen des Schulalltags zu meistern. Je nach Fall werden dann in Absprache mit allen Beteiligten die Beraterinnen und Berater des Mobilen Dienstes hinzugezogen.

Mobile Dienste beraten und unterstützen die Schulen dabei, sich auf die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in der inklusiven Beschulung einzustellen. Diese Förderkolleginnen und -kollegen befähigen das System Schule, der Entstehung von Bedarfen an sonderpädagogischer Unterstützung präventiv entgegenzuwirken und den Unterricht und seine Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bestmöglich entwickeln können.

Ziel ist es, durch eine einzelfallbezogene Beratung den Schülerinnen und Schüler die Teilhabe am Unterricht und dem gesamten Schulleben zu ermöglichen. Bei Bedarf wird Frau Dinklage-Pals von Frau Hiort als Sekundarstufe I-Koordinatorin unterstützt.

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Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit zieldifferent beschulten Förderbedarfen

Frau Hüfner ist am Gymnasium Lilienthal zuständig für die Beratung und Betreuung in den Förderbedarfen Lernen (kurz: L) und Geistige Entwicklung (kurz: GE). Hier ist die besondere Herausforderung, dass die Schülerinnen und Schüler mit diesen Förderbedarfen nach den Kerncurricula des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs Lernen bzw. Geistige Entwicklung unterrichtet und bewertet werden müssen. Das heißt, ihre Leistungsbewertung richtet sich nach anderen Zielen als bei Schülerinnen und Schülern ohne Förderbedarf. Frau Hüfner berät Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und das jeweilige Klassenkollegium u.a. bei der Auswahl und Anschaffung geeigneter Lern- und Lehrmaterialien, Gestaltung von angepassten Unterrichtsgestaltungen und Leistungsüberprüfungen und Integration der Schülerinnen und Schüler in die Klassengemeinschaft, um mögliche Nachteile der Schülerinnen und Schüler auszugleichen und die besonderen Herausforderungen des Schulalltags zu meistern. Je nach Fall werden dann in Absprache mit allen Beteiligten die Beraterinnen und Berater des Mobilen Dienstes hinzugezogen.

Mobile Dienste beraten und unterstützen die Schulen dabei, sich auf die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in der inklusiven Beschulung einzustellen. Diese Förderkolleginnen und -kollegen befähigen das System Schule, den Unterricht und seine Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bestmöglich entwickeln können.
Ziel ist es, durch eine einzelfallbezogene Beratung den Schülerinnen und Schüler die Teilhabe am Unterricht und dem gesamten Schulleben zu ermöglichen.

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