Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, trifft der Landkreis in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen und das Internet bekannt gegeben.

Grundsätzlich gilt:

Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Geben Sie dann entsprechend im Nachgang eine schriftliche Entschuldigung an die Klassenlehrkraft.