Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

im letzten Elternbrief haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir ab dem 15.03.2021 den Hybridunterricht verstärken wollen. Wir befinden uns dann im Szenario B für die Jahrgänge 5-7 sowie den Jahrgang 12. Der Jahrgang 13 kommt weiterhin in Gänze zur Schule. Im 13. Jahrgang werden die Kombikurse nicht gemeinsam stattfinden. Die Lehrkraft entscheidet, ob die Schüler aus dem 12 Jahrgang im Kombikurs Aufgaben bekommen oder im Hybrid unterrichtet werden. Ab dem 22.03.2021 befinden sich dann zusätzlich die Jahrgänge 8 – 11 im Szenario B, sodass sich alle Jahrgänge von 5 – 12 im Szenario B befinden.

Hybridunterricht

Im Hybridunterricht werden die Schüler der (Präsenz-)Lerngruppe in der Schule unterrichtet und die Schüler im Distanzlernen werden den Unterricht im Rahmen des Videoonlineunterrichts folgen und daran teilnehmen können.

Aufgrund der vorgegebenen Lernzeiten können und aus pädagogischen Gründen wollen wir als Schule nicht, dass die Schülerinnen und Schüler „den ganzen Tag“ vor dem Bildschirm sitzen und am Videoonlineunterricht teilnehmen. Im Leitfaden „Schule in Corona Zeiten –Update“ ist zum Distanzlernen folgender Rahmen vorgegeben:

Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden
Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden
Schuljahrgänge 11-13 des Sekundarbereiches II: 6 Stunden

Grundsätzlich wird die erste Stunde im Videoonlineunterricht für die Schüler, die sich im Distanzlernen befinden, durchgeführt. Dies erfolgt in dem Fach, welches laut Stundenplan in der ersten Stunde liegt. Dies gilt für alle Jahrgänge von 5 – 10.
Schüler der Schuljahrgänge 5- 8 werden insgesamt 2, höchstens 3 Unterrichtsstunden am Tag im Videoonlineunterricht haben. In jedem Fach soll mind. 1 Stunde im Videoonlineunterricht für die Schüler im Distanzlernen angeboten werden. Die Lehrkräfte tragen die Termine in den IServ-Kalender für die Lerngruppen ein. Die Klassenlehrkräfte achten auf die Einhaltung der maximalen Zahl der Videoonlineunterrichtsstunden pro Tag.

In den Schuljahrgängen 9 – 10 wird ähnlich verfahren. Hier dürfen es allerdings 3, höchstens 4 Unterrichtsstunden am Tag sein. Die Hauptfächer können dann in Absprache mit der Klassenlehrkraft auch 2 Stunden in der Woche anbieten. Die Lehrkräfte tragen die Termine in den IServ-Kalender für die Lerngruppen ein. Die Klassenlehrkräfte achten auf die Einhaltung der maximalen Zahl der Videoonlineunterrichtsstunden pro Tag.

Wir werden versuchen dies umsetzen und am Montag dann sehen, ob die Kapazität der Internetverbindung aus der Schule heraus, ausreicht. Sollte dies nicht möglich sein, werden sie Montag von uns für die folgenden Tage informiert. Die IT Experten des Schulträgers sowie im Hause haben mir aber mitgeteilt, dass dies funktionieren sollte.

Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, das Bild- und/oder Tonaufnahmen nicht erlaubt sind! Bitte weisen Sie ihre Kinder noch einmal darauf hin. Dieser Aspekt ist sehr wichtig und wir werden uns bei Verstoß gegen diese Regel den Einzelfall anschauen und dann ggfs. entsprechende pädagogische Maßnahmen ergreifen. Es sollte selbstverständlich sein, dass nur die Schüler am Unterricht teilnehmen dürfen. Eine Teilnahme von Geschwistern, Freunden oder Eltern ist nicht gestattet.

Das Schreiben von Klassenarbeiten oder das Einfordern von Klassenersatzleistungen ist bis zu den Osterferien nicht gestattet! Die Kolleginnen und Kollegen haben diese Information auch erhalten. Für die Klassenarbeiten nach den Osterferien wird es von Seiten der Schule dann genaue Vorgaben geben.
Zudem haben die Klassen im 5 Jahrgang die Räume im Hauptgebäude (202 – 207) und erstmal nicht in den Mobilbauten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. D. Ugurcu
Schulleiter