Die Einführungsphase

Ziel der Einführungsphase

Der 11. Jahrgang wird in Niedersachsen die Einführungsphase genannt. Das Jahr stellt den Übergang zur Qualifikationsphase, den Jahrgängen 12 und 13, dar und übernimmt somit eine Brückenfunktion: Der Unterricht gibt den Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, Arbeitsweisen und Arbeitsgebiete der gymnasialen Oberstufe kennenzulernen.

Änderungen in der Unterrichtsorganisation

Der Unterricht wird in der Regel im Klassenverband erteilt. In wählbaren Fächern (zweite Fremdsprache, Geschichte, Politik (dt. oder bilingual), Religion, Werte und Normen, Kunst, Musik, Darstellendes Spiel, Informatik, Naturwissenschaften, Sporttheorie) werden teilweise klassenübergreifende Lerngruppen eingerichtet.

Bilingualer Unterricht

Der bilinguale Unterricht wird im 11. Jahrgang fortgeführt. Allerdings kann in der Regel nur teilnehmen, wer vor Eintritt in die Einführungsphase mindestens zwei Schuljahre lang durchgehend bilingualen Unterricht besucht hat. Schülerinnen und Schüler, die ein Jahr im englischsprachigen Ausland verbracht haben, sind ebenfalls berechtigt.

Weitere Informationen

Für die Jahrgänge 10 und 11 findet jeweils vor Weihnachten ein Informationsabend für Eltern und Schülerinnen und Schüler statt.

Information

Die Schule informiert die Schülerinnen, Schüler und die Erziehungsberechtigten frühzeitig über die gymnasiale Oberstufe und andere Bildungswege einschließlich der Abschlüsse; sie berät bei der Wahl der Schwerpunkte und Fächer. Während der gesamten Oberstufenzeit sind für einzelnen Schülerinnen und Schüler Schullaufbahnberatung und persönliche Beratung erforderlich.

Für Informationen und Beratungen in der Einführungsphase (Jahrgang 11) ist der jeweilige Jahrgangsleiter (Herr Hummel oder Herr Meyer) zuständig.

Für die Jahrgänge 10 und 11 findet jeweils im Frühjahr ein Informationsabend für Eltern und Schülerinnen und Schüler statt. Die gesetzlichen Bestimmungen, die bei den Kurswahlen und bei der Zusammenstellung der Abiturprüfungsfächer beachtet werden müssen, sind nicht wirklich einfach. Wer die Möglichkeiten der Oberstufe optimal nutzen will, muss etwas Zeit investieren und sich gut beraten lassen. Wichtig ist auch eine rechtzeitige Information, denn durch Wahlentscheidungen für die Einführungsphase werden auch schon die Wahlmöglichkeiten für die Qualifikationsphase beeinflusst.

Bei den Wahlentscheidungen sollte jeder Schüler sich bei Fachlehrern seines Vertrauens informieren. Ein ganz wichtiges Kriterium bei den Wahlen sollte der Berufswunsch sein, idealerweise wählt man dann auch die Fächer, in denen Spaß und Leistungen stimmen.

Wichtig: Wer in der Einführungsphase Informatik statt einer Fremdsprache wählt, kann nicht das sprachliche Profil in der Qualifikationsphase wählen. Es können auch nur solche Fächer als Prüfungsfach in der Qualifikationsphase gewählt werden, die in der Einführungsphase belegt worden sind.

Wahlfach Informatik

Am Gymnasium Lilienthal wird das Unterrichtsfach Informatik als zusätzliches Wahlfach in der Einführungsphase angeboten, wodurch die Wochenstundenzahl um 2 steigt. Wurde Informatik in der Einführungsphase belegt, kann es auch in der Qualifikationsphase als dreistündiger Grundkurs gewählt werden, in dem auch eine P4- oder P5- Abiturprüfung abgelegt werden kann.

Präsentation Elternabend                        Broschüre "Die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung"

Unterrichtsorganisation

Der Unterricht in der Einführungsphase gliedert sich in Pflicht- und Wahlunterricht.

Dem Unterricht in der Einführungsphase kommt beim Übergang zur Qualifikationsphase eine Brückenfunktion zu. Der Unterricht gibt den Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, Arbeitsweisen und Arbeitsgebiete der gymnasialen Oberstufe kennenzulernen. Auf die Wahl der Schwerpunktfächer in der Qualifikationsphase sowie die Arbeitsweise in Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau sollen die Schülerinnen und Schüler besonders hingewiesen und in geeigneter Form vorbereitet werden.

Unterricht wird in der Regel im Klassenverband erteilt, in wählbaren Fächern (zweite Fremdsprache, Religion, Werte und Normen, Kunst, Musik, Darstellendes Spiel, Informatik, Naturwissenschaften, Sporttheorie) werden klassenübergreifende Lerngruppen eingerichtet.

Am bilingualen Unterricht kann in der Regel nur teilnehmen, wer vor Eintritt in die Einführungsphase daran mindestens zwei Schulhalbjahre lang durchgehend teilgenommen hat. Schülerinnen und Schüler, die ein Jahr im englischsprachigen Ausland verbracht haben, dürfen ebenfalls mitmachen.

Versetzung von der Einführungsphase in die Qualifikationsphase

Am Ende der Einführungsphase werden diejenigen "automatisch” in die Qualifikationsphase versetzt, die

  • in allen Fächern mindestens 5 Punkte erreichen,
  • nur ein Fach mit weniger als 5 Punkten, alle anderen aber mit mindestens 5 Punkten bewertet werden.

Es obliegt der Zeugniskonferenz zu entscheiden, ob auch eine Versetzung vollzogen wird, wenn

  • zwei Fächer mit 1 bis 4 Punkten durch zwei Fächer so ausgeglichen werden können, dass der Durchschnitt jeweils bei 5,0 Punkten liegt,
    ein Beispiel: 1 Punkt in Physik kann mit 9 Punkten in Biologie, 4 Punkte in Mathematik können mit 6 Punkten in Deutsch ausgeglichen werden.
  • ein Fach mit 0 Punkten durch ein Fach mit 10 Punkten oder mit zwei Fächer mit mindestens 8 Punkten ausgeglichen werden kann.
    ein Beispiel: 0 Punkte in Geschichte können mit 10 Punkten in Erdkunde oder mit 8 Punkten in Erdkunde und gleichzeitig mit 8 Punkten in Physik ausgeglichen werden.

In beiden Fällen gilt:

Die Wochenstundenzahlen des Ausgleichsfaches darf nur um 1 geringer sein.Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik können nur untereinander ausgeglichen werden.

Eine Versetzung ist nicht möglich, wenn

  • mehr als zwei Fächer mit 1 bis 4 Punkten bewertet werden,
  • ein Fach mit 0 Punkten und mindestens ein weiteres Fach mit 1 bis 4 Punkten bewertet werden,
  • mehr als ein Fach mit 0 Punkten bewertet wird.

Wiederholen der Einführungsphase

Die Einführungsphase kann bei Nichtversetzung oder auf freiwilliger Basis einmal wiederholt werden. In beiden Fällen darf in der Qualifikationsphase allerdings nicht ein weiterer Jahrgang der Oberstufe (freiwillig) wiederholt werden. Eine Ausnahme ergibt sich, wenn man die Qualifikationsphase zwar erfolgreich bewältigt hat, aber durch die Abiturprüfung fällt.

Für die Jahrgänge 10 und 11 findet jeweils im Frühjahr ein Informationsabend für Eltern und Schülerinnen und Schüler statt. Die gesetzlichen Bestimmungen, die bei den Kurswahlen und bei der Zusammenstellung der Abiturprüfungsfächer beachtet werden müssen, sind

Studienbuch

Die Zeugnisse der Einführungsphase und die Semesterbögen der Qualifikationsphase müssen in einem Studienbuch gesammelt und bei der Anmeldung zum Abitur vorgelegt werden.
Es sei noch einmal explizit darauf hingewiesen: Ein vollständiges (!) Studienbuch ist Voraussetzung zur Zulassung zum Abitur.