Zentralabitur

Das Kultusministerium des Landes Niedersachsen veröffentlicht jährlich die jeweiligen Bestimmungen zum Zentralabitur.

Dies gilt auch für das Fach Evangelische Religion.

Mit Einführung des Kerncuriculums für das Fach Evangelische Religion in der gymnasialen Oberstufe ab dem 01.08.2012 ändern sich auch die Vorgaben zum Unterricht nund zum Zentralabitur in diesem Fach:

  1. In einem vierstündigen Prüfungsfach sind alle prozess- und inhaltsbezogenen Kompetenzen verbindlich.
  2. Für die schriftliche Abiturprüfung legt die Zentralabiturkommission eine bestimmte Anzahl der inhaltsbezogenen Kompetenzen fest, die vertiefend zu fördern sind.
  3. Für das zweistündige Ergänzungsfach sind ebenfalls alle prozessbezogenen Kompetenzen, aber nur 17 der insgesamt 34 inhaltsbezogenen Kompetenzen verbindlich.
  4. Davon sind die acht inhaltsbezogenen Kompetenzen gesetzt.
  5. Über die weiteren neun inhaltsbezogenen Kompetenzen entscheidet die Fachkonferenz.
  6. Unter diesen Voraussetzungen sollen hier die Vorgaben für das jeweilige Zentralabitur am Gymnasium Lilienthal verdeutlicht werden:

 

Zentralabitur 2015:

Allgemeine, für ganz Niedersachsen geltende Hinweise

Übertragung der Vorgaben auf das schulische Fachcurriculum