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Schulelternrat
Gymnasium Lilienthal
Lilienthal, 20.07.07
WIR
WERDEN E I G E N V E R
A N T W O R T L I C H !!!
Liebe Eltern !
Mit der
Eigenverantwortlichkeit unserer Schule ab 1.08.2007 wird ein
Schulvorstand als
zentrales Entscheidungsgremium eingeführt !
In diesem Schulvorstand
werden vier ElternvertreterInnen, vier SchülervertreterInnen
sowie acht Lehrkräfte
zusammenarbeiten.
Der Schulvorstand
entscheidet maßgeblich über alle wesentlichen
Fragestellungen, die die
Weiterentwicklung und Profilierung unserer
Nähere Informationen
finden Sie unter diesem Brief oder
auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums
Wählbar sind
a l l e Erziehungsberechtigte,
die ein Kind an unserer
Schule haben.
Interessierte Eltern bewerben
sich bitte formlos schriftlich bis zum
26.09.2007
bei Birgit Hock-Meyer,
Warfer Landstr. 9 C, 28357 Bremen.
Nutzen wir diese
Chance für die Zukunft unserer Kinder !
Mit
freundlichen Grüßen
(Die Vorsitzende)
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Wahlordnung
für Vertreter der Eltern im Schulvorstand
Rechtsbehelfsbelehrung
über die Wahlmodalitäten
§
88 NSchG
Elternvertretung
in der Schule
(1)
Die Erziehungsberechtigten
wirken in der Schule mit durch:
1.
Klassenelternschaften,
2.
den
Schulelternrat,
3.
Vertreterinnen
und Vertreter im Schulvorstand, in Konferenzen
und Ausschüssen.
(2)
Die Erziehungsberechtigten haben bei Wahlen und Abstimmungen
für jede Schülerin oder jeden Schüler zusammen nur eine Stimme.
(3)
In den Ämtern der Elternvertretung sollen Frauen und Männer
gleichermaßen vertreten sein.
Ferner sollen Erziehungsberechtigte
ausländischer Schülerinnen
und Schüler in angemessener Zahl
berücksichtigt werden.
Aufgaben
des Schulvorstands
Nach § 38 a NSchG
entscheidet der Schulvorstand über
1.
die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre
Eigenverantwortlichkeit
von der obersten Schulbehörde
eingeräumten
Entscheidungsspielräume,
2. den Plan über die
Verwendung von Haushaltsmitteln und die
Entlastung
der Schulleiterin oder des Schulleiters,
3.
Anträge auf
Genehmigung einer besonderen Organisation
(§23)
4.
die Ausgestaltung der Stundentafel,
5.
Partnerschaften im In- und Ausland,
6.
Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen sowie
7.
Grundsätze für
a.
die Durchführung von Projektwochen,
b.
die Werbung und das Sponsoring der Schule und
c.
die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach
§32
Abs. 3 NSchG
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