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Die Fachkonferenz


Die Fachkonferenz Geschichte setzt sich aus den oben genannten Fachlehrern und den gewählten Eltern- und Schülervertretern zusammen. Stimmberechtigt sind nur die Lehrkräfte, die zum Zeitpunkt einer Fachkonferenz auch Unterricht in dem Fach erteilen, und Eltern- und Schülervertreter in gleicher Zahl (zur Zeit jeweils 2).


Die Aufgaben der Fachkonferenz ergeben sich in der Hauptsache aus dem Niedersächsischen Schulgesetz (allgemein § 34 - 42, für die Fachkonferenz insbesondere § 35 Art. 2) und aus dem Erlass d. MK (Konferenzen und Ausschüsse an Schulen) vom 29.3.1995, hier insbesondere der Punkt 2.2.1 Fachkonferenz.
In § 35 (2) NSchG wird der Fachkonferenz die besondere Aufgabe zugewiesen, die Art der Durchführung der Rahmenrichtlinien zu entscheiden.
Die Festlegung der Art der Durchführung der Rahmenrichtlinien ist eine zentrale Aufgabe der Fachkonferenz. Während die Rahmenrichtlinien für die Oberstufe von 1994 an unserer Schule in eine angemessene und von allen Kollegen, Eltern- und Schülervertretern getragene Sequenz umgesetzt worden sind, wurden dann die Mittelstufenrahmenrichtlinien bearbeitet. Diese Rahmenrichtlinien, die die alten von 1983 ersetzten, mussten mit der schulischen Situation (z.B. zur Verfügung stehende Fachstunden in den Jahrgangsstufen, Schulbuchsituation) in Einklang gebracht werden und in Jahrgangspläne umgesetzt werden. Die didaktischen und methodischen Tendenzen der neuen Rahmenrichtlinien wurden in der Fachkonferenz erfasst und reflektiert. Wiederholte Überprüfungen der Festlegung der Oberstufensequenz oder der Mittelstufenjahrgangspläne sollen kontinuierlich Aufgaben der Fachkonferenz sein.


In dem oben erwähnten Erlass wird der Fachkonferenz die Entscheidung „über die Angelegenheiten der Fachdidaktik und -methodik sowie über die Weiterentwicklung des Fachunterrichts" zugeordnet.

Dazu gehören:
1. das Aufstellen schuleigener Arbeitspläne
2. Inhalte und Methoden für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht
3. Auswahl und Einführung von Lehr- und Arbeitsmitteln, Schulbücher
4. Gewichten schriftl. Lernkontrollen im Vergleich zu mündlichen und anderen fachspezifischen Lernkontrollen
5. Verwendung von Haushaltsmitteln
6. Vorschläge zur Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, Berichte von Teilnehmern an
Lehrerfortbildungsveranstaltungen
Der Fachbereich wird geleitet vom Fachkonferenzleiter, der verschiedene Aufgaben hat:
Der Fachkonferenzleiter kann zum Beispiel Moderator, Impulsgeber, Organisator, Verwalter, Sachkundiger und/oder Leiter sein.

Aufgaben des Fachkonferenzleiters sind in der Beratung von Kollegen und der Schulleitung zu sehen:
1. Der Fachkonferenzleiter kann Berater der Schulleitung sein, wenn es um Angelegenheiten geht, die das Fach Geschichte betreffen:
- z.B. bei Klassenarbeiten oder Klausuren, die vom Schulleiter wegen ihres Ergebnisses genehmigt werden müssen,
- z.B. Beschwerden, die das Fach Geschichte betreffen,
- z.B. Vorschläge zum Unterrichtseinsatz ( nach Absprache mit den Kollegen),
- z.B. Beratung zum Einsatz im Abitur und bei Mittelstufenfachprüfungen.
2. Der Fachkonferenzleiter soll mit den Kollegen zusammenzuarbeiten und auch beratend für die Fachkollegen zu wirken:
- z.B. Beratung bei Fragen des Unterrichts
- z.B. Beratung bei der Konzeption von Klassenarbeiten, Klausuren oder Abituraufgaben
- z.B. Beratung bei Konflikten oder Beschwerden ... .
- z.B. Informationsweitergabe an die Fachkollegen (Rahmenrichtlinien ..., Probeexemplare, Publikationen ...)

3. Hinsichtlich der Durchführung des Abiturs fallen dem Fachkonferenzleiter weitere Aufgaben zu:
- Der Einsatz des Fachkonferenzleiters als Fachprüfungsleiter in den Prüfungsgruppen ist sinnvoll in Hinblick auf eine Kontrolle der Vergleichbarkeit der Prüfungen und soll angestrebt werden. Hier wird aber die Entscheidung über diesen Einsatz bei dem Schulleiter bzw. der obersten Prüfungskommission liegen, da dieser Einsatz aus Gründen der Organisation des Abiturs und einer ausgeglichenen Arbeitsbelastung wohl nicht immer möglich ist.
- Das schriftliche und das mündliche Abitur im Fach Geschichte werden in einer Fachgruppensitzung (ohne Eltern- und Schülervertreter) einer Auswertung unterworfen. Hier können Schlussfolgerungen für das nächste Abitur und für den Unterricht generell gezogen werden.
4. Sollten an der Schule Veranstaltungen geplant werden oder stattfinden, die den Fachbereich Geschichte auch betreffen (Podiumsdiskussionen, Ausstellungen ...), erwachsen dem Fachkonferenzleiter weitere Aufgaben konzeptioneller und organisatorischer Art.

5. Der Fachkonferenzleiter führt die Sammlung des Faches:
-Fortführung der seit der Mitte der 80er Jahre aufgebauten und geführten Videosammlung des Faches Geschichte,
- Instandhaltung der Foliensammlung und anderer Unterrichtsmaterialien,
- Instandhaltung und Erweiterung der Probeexemplarsammlung und Publikationssammlung,
- Instandhaltung und Erweiterung der Computer-Datenbank der Fachbereiche Geschichte in der Schulbibliothek,
- Aufbau einer Abituraufgabensammlung